Weitergehende Abwasserhandlung durch Verfahrenstechnik
Gewerbliches Abwasser aus gastronomischen Einrichtungen muss vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation durch Fettabscheider behandelt werden. In der Regel ist dies als Vorbehandlungsmaßnahme ausreichend, manche Kommunen schreiben (je nach Größe des Betriebs) jedoch zum weiteren Schutz von Kanalnetz und Kläranlage die weitergehende Behandlung des Abwassers vor Prozessabwasser aus dem verarbeitenden Gewerbe kann in der Regel nicht durch Fettabscheider vorgereinigt werden. Hier sind grundsätzlich weitergehende Methoden der Abwasserbehandlung nötig, die auf chemisch-physikalischen Verfahren beruhen.
Gastronomieabwasser
Abwasser von Fettabscheidern kann mit weitergehenden biologischen oder chemischen Verfahren zusätzlich behandelt werden.
Die durch regelmäßige Entsorgung und Wartung anfallenden Betriebskosten bei Fettabscheideranlagen, sind für viele Betreiber ein notwendiges Übel. Diese nicht unerheblichen Kosten fallen regelmäßig an. Zudem rückt der Parameter „Temperatur“des Abwassers neben den lipophilenStoffen immer mehr in den Fokus der zuständigen Kontrollbehörden. Grundlage hierfür sind die kommunalen Satzungen, die ein Einleiten von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation mit über 35°C zusätzlich mit Starkverschmutzerzulagen ahnden können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird das erhebliche Energiereservoir der Energiequelle „Abwasser des Fettabscheiders“ ungenutzt der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Die von ACO konzipierte Anlagentechnik Liputherm sorgt nicht nur für eine Reduzierung der Temperatur im Abscheider, sondern führt auch zu einer erheblichen Kostenersparnis für den Betreiber.