Bei der Entsorgung, Wartung und Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern sind folgende Punkte wesentlich:
Entsorgung gemäß DIN 1999-100
Die Entsorgung des Inhalts von Leichtflüssigkeitsabscheidern muss erfolgen, sobald die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80% der maximalen Speichermenge erreicht hat. Bei Abwasser mit Biodiesel ist der Inhalt des Abscheiders einmal jährlich zu entleeren, unabhängig von der angesammelten Ölmenge. Der im Schlammfang enthaltene Schlamm muss entnommen werden, wenn die abgeschiedene Schlammenge die Hälfte des Schlammfangvolumens erreicht hat.
Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern
Die Wartung ist halbjährlich durch einen Sachkundigen vorzunehmen, wobei die Hinweise der Hersteller zu beachten sind. Zu den Wartungsaufgaben gehören unter anderem die Kontrolle des Abscheiderbehälters auf Schäden und Undichtheiten, die Kontrolle der elektrische Einrichtungen und Komponenten, die Reinigung des Koaleszenzeinsatzes, der Probenahmeeinrichtung und die Beseitingung aller Prüfung der Dichtungen sowie der zu- und ablaufseitigen Rohrverbindungen.
Die Generalinspektion ist gemäß DIN 1999-100 vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren durchzuführen. Diese Inspektion muss von einer fachkundigen Person, die unabhängig vom Betreiber, Installateur oder Hersteller ist, vorgenommen werden.
Führung eines Betriebstagebuchs: Gemäß DIN 1999-100 Ziffer 12.6 wird die Führung von Betriebstagebüchern gefordert. In diesen werden Entsorgungen und Reinigungen mit Zeitpunkten notiert, Wartungen und Reparaturen dokumentiert, sowie die Arbeiten der Generalinspektion und deren Ergebnisse protokolliert. Kommunen können die Führung eines Betriebstagebuchs verlangen, welches vom Betreiber aufzubewahren und bei Bedarf der zuständigen Behörde zur Einsicht vorzulegen ist.